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Der Weg zur Kur
In vier Schritten zur KurWer kann zur Kur?
- Welche Elternteile / welche Kinder können mit zur Kur?
- Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Kann ich die Kurklinik selber auswählen?
- Mit welchen Krankenkassen arbeitet der Hänslehof zusammen?
In vier Schritten zur Kur (nach oben)
1. Schritt:Formular herunterladen

Hier klicken zum Herunterladen des Formulars "Mutter / Vater" als PDF-Dokument

Hier klicken zum Herunterladen des Formulars "Kind" als PDF-Dokument
2. Schritt:
Arztbesuch

3. Schritt:
Krankenkasse informieren

4. Schritt:
... und ab zum Hänslehof

Wer kann zur Kur? (nach oben)
Sie haben Kinder und stehen familiär, beruflich oder aus anderen Gründen unter Druck, haben Hektik und Stress, was sich gesundheitlich für Seele, Geist und Körper ungünstig auswirken kann. Es kann deswegen wichtig sein, erstmals den Alltag zu verlassen, ganzheitliche Hilfe, Unterstützung und Anleitungen zur Bewältigung dieser Alltagssituationen zu erhalten. Hier kann eine Mutter-Vater-Kind-Kur ansetzen. Dieses Recht räumt Ihnen der Gesetzgeber ein.Des Weiteren haben Sie Anspruch auf eine Kur, wenn Ihr Kind / Ihre Kinder ein entsprechendes Krankheitsbild aufweisen.
Variante 1
Patient: Vater/Mutter
Begleitperson(en): Kind(er)
Variante 2
Patient(en): Kind(er)
Begleitperson: Vater/Mutter oder sonstige Person
Variante 3
Patient: Vater mit 1. Kind
Patient: Mutter mit 2. Kind
Trifft keine Variante für Sie zu? (nach oben)
Rufen Sie uns unter Tel. 07726/667-561 an, wir klären Ihre Möglichkeiten ab.
Weitere Vorgehensweise (nach oben)
Suchen Sie einen Hausarzt/Facharzt oder Kinderarzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Die notwendigen Formulare können Sie oben unter Punkt 1 als PDF-Datei herunterladen. In diesem Formular wird die Notwendigkeit der Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Kur bescheinigt und aus medizinischer Sicht begründet.
Der Hausarzt und auch Sie haben die Möglichkeit, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, der Krankenkasse eine Klinik vorzuschlagen, die Sie als Mutter/Vater gerne mit Ihren Kindern aufsuchen würden.
Dieses Attest sollten Sie nun umgehend bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und Ihre gewünschte Klinik bekannt geben.
Freie Wahl der Kurklinik (nach oben)
Sie können selbständig auswählen, in welcher Mutter-Vater-Kind- Kureinrichtung Sie Ihren Kuraufenthalt durchführen möchten, sofern diese Fachklinik die medizinischen Voraussetzungen zur Behandlung der vorliegenden Erkrankungen erfüllt und die von Ihnen gewählte Klinik über die Anerkennung nach §§ 24 und 41 SGB V verfügt.
Der Hänslehof verfügt über diese Zulassungen. Wir sind eine von allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen zugelassene Einrichtung und beihilfefähig nach §§ 7 und 8 BVO sowie § 30 Gewerbeordnung.
Wir sind von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen (nach oben)
Unsere Einrichtung ist zugelassen von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, z.B. AOK, IKK, DAK, TKK, BEK-GEK, KKH u. allen BKKen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter (Tel. 07726/667-561).
Noch Fragen? (nach oben)
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, z.B. zu
- Begleitpersonen
- gemeinsame Kur mit Ihrem Partner
- ambulanten Badekuren
- oder sonstigem
Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie unseren Hausprospekt anfordern möchten, dann können Sie dies ebenfalls über unser Kontakformular tun. Klicken Sie bitte hier.


